Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Umständen die Räumlichkeiten eines Subunternehmers als eine gewerbesteuerliche Betriebsstätte des Generalunternehmers Steuerrecht darstellten. Da Rsp und Verwaltungspraxis sowohl in D als auch in Ö dem Begriff der "festen Niederlassung" aufgrund des sehr ähnlichen Wortlauts eine ähnliche Bedeutung beimessen, sei die Entscheidung des Gerichts, die einer übertriebenen Auslegung Grenzen setze, von praktischer Relevanz. S. Bendlinger analysiert mögliche ertragsteuerliche Auswirkungen, die sich aus der Entscheidung des deutschen Gerichts ergeben.