Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz habe der österr Gesetzgeber die Vertretung nicht voll geschäftsfähiger Volljähriger umfassend neu geregelt, in Kraft getreten seien diese Neuregelungen am 1. 7. 2018, somit vor über vier Jahren. Dieser Zeitraum ermögliche wohl schon erste Bewertungen und Praktiker:innen kämen zum Schluss, dass die Neuregelungen Eingang in das Bewusstsein der Bevölkerung gefunden haben, da Begriffe wie Vorsorgevollmacht und gesetzliche Erwachsenenvertretung juristischen Laien oftmals bereits bekannt seien, wenn der Rat von Expert:innen gesucht werde.