Das 1. Stabilitätsgesetz 20121 verankert eine umfassende Neuordnung der Ertragsbesteuerung von Grundstücken im Betriebs- und Privatvermögen.2 Eine lückenlose und gleichmäßige Ertragsbesteuerung (ESt und KöSt) ist das Ziel dieser Neuordnung.3 Seit dem Inkrafttreten mit dem 1. April 2012 (nach Ablauf des 31. März 2012) sind mehr als zehn Jahre vergangen. Einige Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind noch offen.4 Das gilt auch für Baurechte. Systematisch und teleologisch konsistente Lösungen offener Fragen von Baurechten im Abgabenrecht5 werden entwickelt.