Vor dem Hintergrund ihrer potenziell erheblichen Auswirkungen auf das deutsch-österreichische Modell der Organschaft wurden die Entscheidungen des EuGH in den Rs Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie und Finanzamt T gegen S mit Spannung erwartet. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Feststellungen des EuGH in den beiden Vorabentscheidungsverfahren zusammen und führt sie einer kritischen Würdigung zu.*