UStG 1994: § 12 Abs 10 und 11
VwGH 23. 11. 2022, Ro 2021/15/0017
Eine Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10 und 11 UStG hat eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zur Voraussetzung; eine geänderte rechtliche Beurteilung eines unveränderten Sachverhaltes ist nicht ausreichend.