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Vorsteuerberichtigung, Änderung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlich

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2023/350ÖStZ 2023, 327 Heft 12 v. 14.6.2023

UStG 1994: § 12 Abs 10 und 11

VwGH 23. 11. 2022, Ro 2021/15/0017

Eine Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10 und 11 UStG hat eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zur Voraussetzung; eine geänderte rechtliche Beurteilung eines unveränderten Sachverhaltes ist nicht ausreichend.

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