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Privatstiftung, Übertragung stiller Reserven, Kapitalerhöhung, Agio

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2023/349ÖStZ 2023, 327 Heft 12 v. 14.6.2023

KStG 1988: § 13 Abs 4

VwGH 17. 11. 2022, Ra 2021/15/0053

§ 13 KStG 1988 enthält Sondervorschriften für Privatstiftungen. Gem § 13 Abs 4 KStG 1988 können durch eine Veräußerung von Beteiligungen aufgedeckte stille Reserven auf eine im Veräußerungsjahr angeschaffte Beteiligung übertragen werden (wodurch die Anschaffungskosten der Ersatzbeteiligung allerdings nicht negativ werden können; vgl König/Rief in FS Wiesner, 231). Voraussetzung ist, dass damit ein Anteil von mehr als 10 % an der Körperschaft erworben wird. Es handelt sich um eine Investitionsbegünstigung, um Ersatzbeschaffungen zu ermöglichen.

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