Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und in welcher Form Krypto-Assets im Rahmen gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Finanzstrafverfahren sichergestellt werden können. Es wird geprüft, ob die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen und erlassmäßigen Vorgaben ausreichend bzw inwiefern Anpassungen de lege ferenda vonnöten sind.

