Der Beitrag bietet einen kompakten Überblick darüber, welchen rechtlichen Aspekten in Bezug auf die Anordnung und Durchführung von Prüfungsmaßnahmen gem § 99 Abs 2 FinStrG im Praxisalltag des Amts für Betrugsbekämpfung (ABB) eine besonders gewichtige Rolle zukommt. Anhand von Praxiserfahrungen und eines Einblicks in die tägliche Arbeitsweise wird dargestellt, welche Änderungen das Rollenbild der Finanzstrafbehörde jüngst erfahren hat — iZm Prüfungsmaßnahmen, insb unter dem Blickwinkel der nunmehr seit zwei Jahren im Echtbetrieb gelebten Organisationsreform der Finanzverwaltung.

