Mit Erlass des BMF vom 20. 12. 2021, wurden gesetzliche Änderungen, Anpassungen aufgrund der Neuorganisation der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungen, höchstgerichtliche Entscheidungen, redaktionelle und sonstige Aktualisierungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Seebacher fasst die wesentlichen Aussagen aus dem Wartungserlass kompakt zusammengefasst.