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Die KESt und ihre Abgeltungs- und Vorauszahlungsfunktion (Cserny/Deichsel/Petritz, SWK 6/2022, S. 315)

Artikelrundschau Februar 2022 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/218ÖStZ 2022, 226 Heft 8 v. 27.4.2022

Im Zuge der Ökosozialen Steuerreform 2022 komme es zu einer Eingliederung von Einkünften iZm Kryptowährungen ins Kapitalvermögen. Damit solle neben der Anwendung des besonderen Steuersatzes iHv 27,5 % auch die Steuererhebung harmonisiert werden. Da sich der Investorenkreis, dessen Einkünfte potenziell per KESt-Abzug besteuert werden könnten, beachtlich erweiterte, sei es an der Zeit, die Besteuerung durch KESt-Abzug im Lichte dieser neuen Bestimmungen wie auch aktueller Rsp neu zu beleuchten.

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