Mit dem Wartungserlass 2021 zu den Körperschaftsteuer-Richtlinien 2013 habe das BMF wichtige Aussagen zur Gewinnermittlungs- und Erklärungspflicht von Betrieben gewerblicher Art (BgA) getroffen. Sie ergänzen die gesetzlichen Änderungen, welche mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz umgesetzt wurden. Aus Sicht der Praxis konnten damit hohe Verwaltungskosten vermieden und Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.