Kaufanbote zum Erwerb einer Liegenschaft enthalten oftmals Klauseln, wonach der Käufer sich das Recht vorbehält, anstelle von ihm selbst eine bestehende oder noch zu gründende Gesellschaft als Käufer namhaft zu machen. Die tatsächliche Namhaftmachung und sodann der "Eintritt" eines anderen Käufers birgt das Risiko der doppelten GrESt-Belastung.