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Rückzahlung anteiliger COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown geregelt

Info aktuellCOVID-19Bearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2022/171ÖStZ 2022, 175 Heft 7 v. 15.4.2022

Überarbeitete Richtlinien definieren die Berechnung der tatsächlichen Nutzbarkeit und sorgen laut COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) für unbürokratische und praxisnahe Lösung, wenn Bestandszinsen reduziert wurden:

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