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Beurteilung der Niedrigbesteuerung "für jedes Wirtschaftsjahr gesondert"

Steuerrecht AktuellPriv.-Doz. Dr. Kasper DziurdzÖStZ 2022/173ÖStZ 2022, 184 Heft 7 v. 15.4.2022

Grundsätzlich ist bei der Hinzurechnungsbesteuerung und beim Methodenwechsel die Niedrigbesteuerung einer ausländischen Körperschaft für jedes Wirtschaftsjahr gesondert zu beurteilen. Im folgenden Beitrag werden die Ausnahmen von diesem Grundsatz dargestellt. Zu einer Zusammenfassung mehrerer Wirtschaftsjahre kann es kommen, wenn eine internationale Schachtelbeteiligung veräußert wird (siebenjähriger Beurteilungszeitraum) oder mehrere Wirtschaftsjahre in einem Kalenderjahr enden. Wird daher der Bilanzstichtag einer ausländischen Körperschaft geändert oder wird die Körperschaft an einem vom Bilanzstichtag abweichenden Stichtag umgegründet, kann sich dies auf die Berechnung der Niedrigbesteuerung auswirken.11Der Autor dankt Dr. Florian Brugger, Priv.-Doz. Dr. Christoph Marchgraber und DDr. Hans Zöchling für die Diskussion und wertvolle Anregungen.

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