Das Ökosoziale SteuerreformG 2022 sehe eine grundlegende Reform der Einkünfte aus "Kryptoassets" vor. Einkünfte aus "Kryptoassets" sollten in das System der Einkünfte aus Kapitalvermögen eingebunden werden und − unabhängig von einer Behaltefrist − dem Sondersteuersatzregime (27,5 %) unterliegen. Ab 2024 solle es zudem einen verpflichtenden KESt-Abzug geben.