Während bei Begehung mehrerer Finanzvergehen jeweils nur eine einheitliche Strafe zu verhängen sei, seien bei Zusammentreffen von Finanzvergehen und anderen strafbaren Handlungen zwei Strafen zu verhängen (Kumulation). Nachdem sowohl der EGMR als auch der EuGH die Doppelverfolgungsverbote stark aufgeweicht hätten, habe der OGH jüngst klargestellt, dass eine solche Kumulation nur dann möglich sei, wenn Finanzvergehen und andere strafbare Handlungen in ein und demselben Urteil verhängt würden.