Der VwGH habe sich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen eine Entlastung von der Abzugsteuer auf Gestellungsvergütungen im Verfahren nach § 240 Abs 3 BAO möglich sei. Die Autorin befasst sich mit der vom VwGH in seiner Begründung als zentral erachteten Sicherstellungsfunktion sowie dem Einfluss dieses Sicherstellungsgedankens auf die Verfahren zur Entlastung von der Abzugsteuer.