Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb sowie außerbetriebliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens würden in einem der Ertragsteuerveranlagung vorgelagerten Verfahren festgestellt, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Der Autor stellt dieses Feststellungsverfahren näher vor.