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Rückstellungsbildung, Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2022/713ÖStZ 2022, 713 Heft 24 v. 21.12.2022

EStG 1988: § 9 Abs 1 Z 3

VwGH 30. 3. 2022, Ro 2020/15/0022

Gemäß § 9 Abs 1 Z 3 EStG 1988 idF BudBG 2003, BGBl I 2003/71, können Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung einer solchen Rückstellung zählt auch die überwiegende Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme (vgl Doralt et al, EStG [22. Lfg 2021] § 9 Tz 52).

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