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BMF-Info zur Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EStG 1988 (Kufner/Ruhdorfer-Grasl, RdW 2022/593, S. 721)

Artikelrundschau Oktober 2022 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/696ÖStZ 2022, 710 Heft 24 v. 21.12.2022

Im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaketes BGBl I 2022/93 wurde eine steuerfreie Teuerungsprämie bis zu 3.000 € im Kalenderjahr geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die von Arbeitgebern an Arbeitnehmer aufgrund der Teuerung ausgezahlt werden, seien in den Jahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von 2.000 € ohne weitere Voraussetzungen steuerfrei. Weitere 1.000 € seien dann steuerfrei, wenn sie aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gem § 68 Abs 5 Z 1-7 EStG 1988 geleistet würden. In der grundsätzlichen Systematik entspreche die Teuerungsprämie der "Corona-Prämie" gem § 124b Z 350 EStG 1988. Zweifelsfragen zu dieser Begünstigung wurden im Rahmen einer BMF-Info beantwortet und sollen im Rahmen des nächsten Wartungserlasses in die LStR 2002 einfließen.

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