Im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspakets Teil II solle die "kalte Progression" im EStG abgeschafft werden; nach der Beschlussfassung im Finanzausschuss am 3. 10. 2022 seien die weiteren parlamentarischen Beschlussfassungen noch im Oktober geplant. Die Abschaffung der "kalten Progression" bedeute einen steuerrechtlichen Paradigmenwechsel. Ausgehend von den Hintergründen beleuchtet der Beitrag die nunmehr vorgesehene Inflationsanpassung im EStG etwas näher.