Die Reorganisationsordnung ("ReO") stelle mit der Möglichkeit des Abschlusses eines Restrukturierungsplans neben dem Sanierungsverfahren gem IO ein weiteres gerichtliches Verfahren zur Sanierung von Unternehmen zur Verfügung. Der Beitrag beleuchtet die Stellung des (fakultativen) Restrukturierungsbeauftragten sowie ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Fragen, die sich im Rahmen einer ersten Analyse bei der Ausarbeitung und Umsetzung eines Restrukturierungsplans gem ReO ergeben.