Die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren wurde in Ö durch das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ("RIRUG") umgesetzt. Die wesentlichen Neuerungen finden sich dazu in der Restrukturierungsordnung ("ReO").