Auch wenn sich ein Berater in der täglichen Praxis mit Fragen der Rechtsgeschäftsgebühren beschäftige, komme es in regelmäßigen Abständen vor, dass Fragen auftauchen, die auf den ersten Blick zwar banal anmuten, in der gebührenrechtlichen Behandlung allerdings zu spannenden Fragestellungen führten oder aber anhand der vorhandenen Literatur nicht (sofort) gelöst werden könnten, aber natürlich dennoch einer validen Lösung zugeführt werden müssten. Ausgangspunkt des Beitrages sei es, einige dieser nichtalltäglichen Konstellationen im Bereich der Bestandvertragsgebühren praxistauglich aufzuarbeiten.