Der BF sei Kommanditist gewesen und habe aufgrund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag in Bezug auf sämtliche Angelegenheiten der Gesellschaft ein Weisungsrecht gegenüber der Komplementärin gehabt. Das BVwG (20. 7. 2021, W156 2233723-1) habe sich so einen Fall näher angesehen und festgestellt, dass aufgrund dieser Regelung eine Pflichtversicherung als selbstständig Erwerbstätiger bestehen könne.