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VwGH zur wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Struktur beim Mantelkauftatbestand gem § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG (Knesl/Knesl, BFGjournal 3/2022, S. 80)

Artikelrundschau März 2022 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/279ÖStZ 2022, 284 Heft 10 v. 18.5.2022

Der VwGH habe entschieden, dass für die Beurteilung einer Änderung der wirtschaftlichen Struktur nicht das Vorhandensein von Betriebsvermögen, sondern dessen tatsächliche Nutzung maßgeblich sei.

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