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Zur Berechnung des Sonderbeitrages zur Stabilitätsabgabe für Kreditinstitute nach StabAbgG für das Jahr 2014 (Wittmann, BFGjournal 3/2022, S. 87)

Artikelrundschau März 2022 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/280ÖStZ 2022, 284 Heft 10 v. 18.5.2022

§ 7a Abs 1 iVm § 7b Abs 2 StabAbgG derogierten hinsichtlich der Berechnung des Sonderbeitrages für das Kalenderjahr 2014 der Regelung des § 7 Abs 2 leg cit, weil die beiden Gesetzesstellen als lex specialis gegenüber der allgemeinen Regelung des § 7 Abs 2 leg cit zu sehen seien.

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