Die Autoren befassen sich mit der Frage, ob Drohverlustrückstellungen aus unvorteilhaften Mietverpflichtungen gebildet werden können. Das BFG habe dies in einer kürzlich ergangenen Entscheidung verneint. Im Beitrag wird diese Entscheidung kritisch beleuchtet; eine Revision beim VwGH sei anhängig.