vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wie ist Cashback bei Verwendung von Krypto-Debitkarten steuerlich zu beurteilen? (Mayrhofer, SWK 8/2022, S. 399)

Artikelrundschau März 2022 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2022/273ÖStZ 2022, 284 Heft 10 v. 18.5.2022

Einige Kryptowährungsbörsen böten Debitkarten zur Bezahlung mit Kryptowährungen oder Fiatgeld an und gewährten bei deren Verwendung "Cashback". Die neuen Regelungen des EStG träfen auf den ersten Blick keine klare Aussage, wie auf diese Art erhaltene Kryptowährungen steuerlich zu beurteilen seien. Der Autor erörtert anhand von Beispielen, wie Krypto-Cashback eingeordnet werden könne.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!