In einer kürzlich ergangenen Entscheidung habe sich das BFG mit der Frage befasst, ob der Vermieter zur Haftung für Glücksspielabgabenschulden eines Mieters herangezogen werden könne.
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung habe sich das BFG mit der Frage befasst, ob der Vermieter zur Haftung für Glücksspielabgabenschulden eines Mieters herangezogen werden könne.