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"Stolpersteine und Handlungsbedarf bei Reihengeschäften aufgrund des Brexits" (Niedermair/Schmoigl, taxlex 2021/21, S. 101)

Artikelrundschau März 2021 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/367ÖStZ 2021, 260 Heft 9 v. 4.5.2021

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ("Vereinigtes Königreich") sei am 1. 2. 2020 aus der EU ausgetreten. Allerdings sei im Austrittsabkommen geregelt, dass die Mehrwertsteuer-Richtlinie 2006/112 ("MwSt-RL") sowie die Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung 282/2011 während eines Übergangszeitraums weiterhin im Vereinigten Königreich anwendbar seien. Erst seit 1. 1. 2021 gelte das "Vereinigte Königreich" auch aus umsatzsteuerlicher Sicht als Drittstaat. Für Unternehmer, die Ware von Ö an Unternehmer in das Vereinigte Königreich liefern, ergäben sich somit Änderungen im Rahmen von Reihengeschäften in Bezug auf diese Umsätze. Nordirland sei insoweit nicht Gegenstand der Untersuchung, da gem Art 8 des Protokolls zu Irland/Nordirland iVm Anhang 3 als Teil des Austrittsabkommens Nordirland ua in Bezug auf Warenlieferungen weiterhin wie ein Mitgliedstaat behandelt wird. Im Hinblick auf Nordirland ergäben sich iZm Reihen- und Dreiecksgeschäften somit keine Änderungen. Einzig zu beachten sei, dass für Nordirland eigene UID-Nummern mit dem Länderpräfix "XI" eingeführt wurden.

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