Das EU-MPfG verpflichte Intermediäre zu einem Offenbarungseid bezüglich bestimmter taxativ aufgezählter grenzüberschreitender Gestaltungen, die ein Risiko der Steuervermeidung oder der Umgehung der Meldepflicht des Gemeinsamen Meldestandards oder der Verhinderung der Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers aufweisen. Internationale Steuergestaltungen bedürften meist der Beschäftigung mehrerer Intermediäre, die in einem oder in mehreren Staaten ansässig bzw tätig sein können. Es stelle sich die Frage, welcher Intermediär welche Informationen wo zu melden habe.