Mit 31. 12. 2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgeschieden (Brexit). Neben wirtschaftlichen sei der Brexit auch mit abgabenrechtlichen Auswirkungen verbunden, die insb für grenzüberschreitend mit dem Vereinigten Königreich tätige österr Unternehmen und in das Vereinigte Königreich verziehende Privatpersonen bedeutend sein können. Grund genug, sich mit den Auswirkungen des Brexit auf die österr Entstrickungsbesteuerung im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich auseinanderzusetzen.