Um Fragen iZm der Auslegung und Anwendung des Steuerabkommens mit D während der COVID-19-Pandemie zu klären, wurde am 15. 4. 2020 eine erste Konsultationsvereinbarung zwischen Ö und D geschlossen. Um den anhaltenden Herausforderungen der COVID-19-Pandemie zu begegnen, wurde diese Vereinbarung durch eine Vereinbarung vom 27. 10. 2020 und vom 15. 1. 2021 kontinuierlich erweitert. Die Autorinnen stellen die neuesten Änderungen vor.