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Anwendung der Beteiligungsertragsfreiheit auf Ausschüttungen eines Alternativen Investmentfonds? (Hatzenbichler, BFGjournal 2/2021, S. 64)

Artikelrundschau Februar 2021 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/314ÖStZ 2021, 246 Heft 8 v. 20.4.2021

Für Ausschüttungen durch Meldefonds stehe die Beteiligungsertragsfreiheit zu, wenn in den gemeldeten Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträgen bestimmte Gewinnanteile vorhanden seien. Bei Ausschüttungen durch Nichtmeldefonds sei die Beteiligungsertragsfreiheit auch nicht mittelbar anwendbar, abgesehen von dem Fall, dass dem Anteilseigner der Nachweis der Steuerfreiheit gelingt.

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