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Zinsenabzugsfähigkeit bei fremdfinanzierter barer Entnahme (Hirschler/Sulz/Oberkleiner, BFGjournal 2/2021, S. 58)

Artikelrundschau Februar 2021 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/313ÖStZ 2021, 246 Heft 8 v. 20.4.2021

Wird die rückbezogene Barentnahme fremdfinanziert, ändere dies nichts an der den Buch- bzw Verkehrswert des einzubringenden Vermögens senkenden Wirkung. Es liege weiters in der Übernahme der Kreditverbindlichkeit, die durch die rückbezogene Barentnahme entstanden ist, keine dem § 19 Abs 1 UmgrStG widersprechende Gegenleistung vor. Analog zur Verzinsungsmöglichkeit einer durch die vorbehaltene Entnahme entstehenden Verrechnungsverbindlichkeit stellten die mit der Kreditaufnahme verbundenen Aufwandszinsen Betriebsausgaben der übernehmenden Körperschaft dar.

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