Am 10. 12. 2020 wurde im Nationalrat ein Initiativantrag beschlossen und am 7. 1. 2021 im BGBl kundgemacht, welcher den nächsten Schritt der im Regierungsprogramm angekündigten ökosozialen Steuerreform bringen werde. Als wohl umfangreichste Maßnahme in diesem Gesetzespaket falle die Ausweitung und Verschärfung des Normverbrauchsabgabegesetzes auf, wobei neben den ökologischen Maßnahmen auch einige Klarstellungen und Vereinfachungen beschlossen worden seien.