Die Bestimmung des korrekten Umsatzsteuersatzes im Kostenverzeichnis sei in einem Zivilprozess oftmals von untergeordneter Priorität. Werde jedoch für einen ausländischen Mandanten der steuerrechtlich falsche Umsatzsteuersatz verzeichnet, so berge dies das Risiko eines Anspruchsverlusts im Kostenverfahren.