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Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens führt nicht zur Haftungseinschränkung (Deutsch, BFGjournal 12/2020, S. 478)

Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/102ÖStZ 2021, 83 Heft 3 v. 2.2.2021

Im Falle einer Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers für Abgabenschuldigkeiten einer GmbH sei eine Ermessensübung erforderlich. Das BFG habe entschieden, dass die eigene Vermögenslosigkeit des Haftenden sowie die Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens nicht automatisch zu einer Haftungseinschränkung führe.

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