vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens führt nicht zur Haftungseinschränkung (Deutsch, BFGjournal 12/2020, S. 478)

Artikelrundschau Dezember 2020 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/102ÖStZ 2021, 83 Heft 3 v. 2.2.2021

Im Falle einer Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers für Abgabenschuldigkeiten einer GmbH sei eine Ermessensübung erforderlich. Das BFG habe entschieden, dass die eigene Vermögenslosigkeit des Haftenden sowie die Einleitung eines Schuldenregulierungsverfahrens nicht automatisch zu einer Haftungseinschränkung führe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!