Ausgehend vom Erkenntnis des BFG vom 13. 7. 2020, RV/7105980/2015, welchem Eingaben eines in vertretungsrechtlicher Hinsicht unbefugt einschreitenden, allerdings nicht vermittels Bescheids abgelehnten Bilanzbuchhalters zugrunde lagen, will der Artikel - ausgehend von den Bezug habenden Normen der BAO - der Durchleuchtung unbefugter geschäftsmäßiger Vertretung vor Abgabenbehörden und Verwaltungsgerichten sowie der Darstellung der aus einer Ablehnung/Nichtablehnung eines "derartigen" Vertreters resultierenden Rechtsfolgen für die Behandlung von dessen Eingaben dienen.