Am 7. 7. 2021 wurde im Nationalrat die Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) auf Basis der Regierungsvorlage (ErlRV 943 BlgNR 27. GP ) beschlossen. Im Gegensatz zum Ministerialentwurf vom 19. 4. 2021 wurden einige Änderungen vorgenommen. Der Bundesrat habe die LSD-BG-Novelle in seiner Plenarsitzung am 15. 7. 2021 behandelt und den Antrag, keinen Einspruch zu erheben, abgelehnt. Allerdings habe dieser auch nicht ausdrücklich beschlossen, Einspruch zu erheben, sodass die Novelle nach acht Wochen im BGBl kundgemacht werden könne. Die Neuregelungen würden rückwirkend mit 1. 9. 2021 in Kraft treten und auf Sachverhalte anwendbar, die sich nach dem 31. 8. 2021 ereigneten. Die Novelle führe zu weitreichenden Änderungen bei den im LSD-BG normierten Verwaltungsstraftatbeständen, die im Beitrag dargestellt werden.