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Fallen Sozialplanzahlungen unter ein Abzugsverbot? (Beiser, RdW 2020/605, S. 866)

Artikelrundschau - November 2020Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/57ÖStZ 2021, 62 Heft 1 und 2 v. 21.1.2021

Das BFG subsumiere Zahlungen an Arbeitnehmer aufgrund von Sozialplänen unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 8 EStG. Eine verfassungskonforme Interpretation dieses Abzugsverbotes erfordere eine teleologische Reduktion: Sozialplanzahlungen fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 8 EStG.

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