Das BFG hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob bei einer Fremdwährungsanleihe die Wertsteigerung aus der positiven Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung bereits im Zeitpunkt der Tilgung der Anleihe oder erst im Zeitpunkt der Konvertierung der Fremdwährung in Euro realisiert werde. Es habe die bisherige Verwaltungspraxis und die hM bestätigt, wonach auch die Fremdwährungskomponente bereits im Zeitpunkt der Tilgung realisiert werde.