Lange Zeit war strittig, ob die Verletzung der abgabenrechtlichen Berichtigungspflicht als Tatmodalität der Abgabenhinterziehung gesehen werden könne. Im Speziellen seien Bedenken wegen Verstößen gegen den Nemo-tenetur-Grundsatz aufgeworfen worden. Der Beitrag befasst sich mit der Untersuchung dieser Bedenken.