Das EU-MPfG sehe seit 1. 7. 2020 Melde-, Hinweis- und Informationspflichten von Intermediären und subsidiäre Meldepflichten der Steuerpflichtigen bei bestimmten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen vor. Die technische Umsetzung der Möglichkeit der Meldung über FinanzOnline sei mit 1. 10. 2020 erfolgt, sodass grenzüberschreitende Steuergestaltungen jedenfalls ab diesem Zeitpunkt gemeldet werden sollten. Die Melde-, Hinweis- und Informationspflicht trifft Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare insb auch dann, wenn sie die meldepflichtige Gestaltung gar nicht selbst konzipieren, sondern lediglich mittelbar an der Gestaltung mitwirken.