Im Rahmen des EU-MPfG seien bestimmte Gestaltungen an die Finanzverwaltung zu melden. Berater seien dazu verhalten, solche Gestaltungen zu identifizieren und ihre Klienten darauf aufmerksam zu machen, dass es sich um eine meldepflichtige Gestaltung handle. In bestimmten Fällen hätten sie sogar selbst Meldungen zu erstatten. Der Artikel gibt eine Übersicht, welche Transaktionen als meldepflichtig zu qualifizieren sind.