vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schlussbesprechung: Letzte Möglichkeit eines konstruktiven Prüfungsabschlusses (Papst/Vötter, SWK 23-24/2021, S. 1147)

Artikelrundschau August 2021 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/711ÖStZ 2021, 547 Heft 19 v. 30.9.2021

Auch wenn nach Abschluss einer Außenprüfung inhaltliche Auffassungsunterschiede zwischen der Abgabenbehörde und dem Abgabepflichtigen des Öfteren bestehen blieben, sollte die Außenprüfung von beiden Parteien konstruktiv abgeschlossen werden. Dazu diene insb die Durchführung einer Schlussbesprechung. Die faktische Verweigerung einer Schlussbesprechung durch die Außenprüfung sei rechtswidrig; die verfahrensrechtlichen Konsequenzen seien von der Wahrung des Parteiengehörs außerhalb der Schlussbesprechung abhängig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!