Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung unkörperlicher Wirtschaftsgüter, die im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung unentgeltlich für das Betriebsvermögen erworben wurden, treffen das Aktivierungsverbot und die Bewertungsvorschriften bei betrieblich veranlasstem sowie bei außerbetrieblich bzw privat veranlasstem Erwerb aufeinander. In beiden Fällen ziehe die Finanzverwaltung die Bewertungsvorschriften und sohin eine Aktivierung der Wirtschaftsgüter dem Aktivierungsverbot vor. In der Literatur bestehe hingegen eine breite Debatte hinsichtlich des Verhältnisses der Vorschriften.