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Auswirkung der beschleunigten Gebäudeabschreibung iSd § 8 Abs 1a EStG sowie § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG auf die Liebhabereibeurteilung (Dworak, ÖStZ 2021/534, S. 409)

Artikelrundschau Juli 2021 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/680ÖStZ 2021, 518 Heft 18 v. 14.9.2021

Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde die beschleunigte Gebäudeabschreibung eingeführt. Diese Regelung biete die Möglichkeit, in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Entstehen bei einer Betätigung Verluste, stelle sich die Frage, ob eine steuerlich relevante Einkunftsquelle oder Liebhaberei vorliegt. Die Autorin erörtert, welche Auswirkung die beschleunigte Gebäudeabschreibung auf diese Beurteilung hat.

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