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Die ertragsteuerliche Behandlung des stehenden Holzes (Kanduth-Kristen, taxlex 2021/50, S. 236)

Artikelrundschau Juli 2021 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/682ÖStZ 2021, 518 Heft 18 v. 14.9.2021

Stehendes Holz sei ein selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut, für das einige ertragsteuerliche Besonderheiten vorgesehen seien. Für buchführende Land- und Forstwirte bestehe die Möglichkeit, die jährliche Wertsteigerung des stehenden Holzes aufgrund des biologischen Wachstums durch Ansatz des die Anschaffungskosten übersteigenden Teilwerts gewinnwirksam geltend zu machen. Bei der Veräußerung von Waldflächen könne der zu versteuernde Gewinn des stehenden Holzes und Jagdrechts optional pauschal angesetzt werden. Eine Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung von stehendem Holz auf körperliche Wirtschaftsgüter sei zulässig, eine Übertragung stiller Reserven auf stehendes Holz sei jedoch strittig.

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